Die Abstimmungsunterlagen liegen bereit – und wir stehen vor der Frage: „Eigenmietwert abschaffen– ja oder nein?“ Nur steht das so gar nicht auf dem Stimmzettel. Stattdessen geht es um die Einführung einer neuen kantonalen Liegenschaftssteuer auf Zweitliegenschaften. Klingttechnisch, heisst aber: Wenn wir Ja sagen, fällt der Eigenmietwert – und die Kantone sind frei, eine Objektsteuer auf Zweitliegenschaften zu erheben.
Die heutige Situation – Eigenmietwert
· Jede selbstbewohnte Erst- oder Zweitliegenschaft hat einen Eigenmietwert (im Kanton Zürich etwa 60–70 % der Marktmiete).
· Dieser wird als fiktives Einkommen in Ihrer Steuererklärung aufgeführt.
· Gleichzeitig dürfen Sie verschiedene Kosten abziehen:
o Liegenschaftsunterhalt (inkl. Energiesparmassnahmen)
o Hypothekarzinsen
o Private Schuldzinsen
Was sich mit der Objektsteuer ändert
· Kantone dürfen künftig eine Objektsteuer auf Zweitliegenschaften erheben, damit sie den Wegfall der Steuereinnahmen auf Ferienliegenschaften kompensieren können. Wie hoch? Wie genau? Wir haben keine Ahnung – die Kantone haben freie Hand.
· Der Eigenmietwert entfällt.
· Aber: Die Abzüge verschwinden gleich mit:
o Kein Abzug von Liegenschaftsunterhaltskosten(evtl. noch Abzug für Energiesparmassnahmen auf Kantonsebene möglich)
o Kein Abzug von Hypothekarzinsen (Ausnahme für Ersterwerber: Abzug für max. 10 Jahre, beginnend bei CHF 10'000 CHF für Ehepaare im 1.Jahr, CHF 9‘000 im 2. Jahr, CHF 1‘000 im 10. Jahr; bei Einzelpersonen ist es die Hälfte)
o Kein Abzug von privaten Schuldzinsen
Nur noch eingeschränkter Schuldzinsenabzug bei vermieteten Liegenschaften(über die sogenannte quotal-restriktive Berechnungsmethode: Schuldzinsenabzugsfähig im Verhältnis aller in der Schweiz gelegenen, an Dritte vermietete Liegenschaften zum Gesamtvermögen).
Zeitplan
Frühestens 1. Januar 2028, weil die Kantone Zeit brauchen für die Ausgestaltung und Einführung der neuen Objektsteuer auf Kantons- und Gemeindeebenen.
Die Gewinner
· Eigentümer mit abbezahlten Hypotheken und wenig Renovationsbedarf.
· Besonders Rentnerhaushalte dürften von der Abschaffung profitieren.
Die Verlierer
· Eigentümer mit hoher Verschuldung und grossem Renovationsbedarf → oft junge Familien.
· Alle mit Hypotheken, sobald die Zinsen wieder steigen.
Noch offene Fragen
· Welche Kantone werden die Objektsteuer auf Zweitliegenschaften einführen? Und wie genau sieht diese Objektsteuer aus?
· Entsteht mehr Schwarzarbeit im Baugewerbe, wenn Rechnungen steuerlich keinen Nutzen mehr haben?
· Wie werden die Verkehrswerte bei vermieteten Liegenschaften festgelegt, damit die abzugsfähigen Schuldzinsen korrekt berechnet werden können?
👉 Unser Fazit: Mit der Abstimmung steht ein echter Systemwechsel bevor. Wir stimmen NEIN, da unserer Meinung nach die Rentner als bereits reichste Bevölkerungsgruppe der Schweiz profitieren, während unsere Kinder und junge Familien, also irgendwann Ersterwerber, benachteiligt werden. Zudem kaufen wir die “Katze im Sack”, da vieles noch unklar ist.