Steuern auf BVG-Kapital

01.01.2021

Wie Sie wissen, ist der Bezug des BVG-Kapitals in Zürich mit einer Maximalbesteuerung von rund 27% am teuersten, weshalb viele vor der Pensionierung einen Kantonswechsel in Betracht ziehen, denn die Steuerersparnis ist massiv mit maximalen Steuerbelastungen von ca. 6% bis 8%. Per 1.1.2021 senkt Nidwalden den Maximalsatz nochmals, liegt neu bei knapp über 5% und macht in der ganzen Schweiz Werbung für seine tiefen Steuern! Ein solcher Kantonswechsel muss jedoch gut geplant und wirklich gelebt werden, denn das Steueramt Zürich hat Steuerkommissäre darauf ausgebildet, solche Kantonswechsel genau zu überprüfen. Es gibt in der Zwischenzeit sogar einen Verwaltungsgerichtsentscheid vom Kanton Zürich bezüglich Wohnsitzwechsel eines Rentners nach Graubünden. Das Verwaltungsgericht gab in diesem Fall dem Steuerpflichtigen Recht, wobei ironischerweise das BVG im Entscheid mit keinem Wort erwähnt wird, der Kanton Zürich hat den Entscheid jedoch beim Bundesgericht angefochten. Wir glauben, dass das Bundesgericht dem Steuerpflichtigen Recht geben wird, und warten gespannt auf den Entscheid.

Bezüglich Steuerbelastung bewegt sich jedoch auch im Kanton Zürich etwas. Bereits im 2016 wurde eine parlamentarische Initiative eingereicht, um die BVG-Leistungen tiefer zu besteuern. Die erste Lesung hat Anfang November im Regierungsrat stattgefunden. Ziel wäre, die Kapitalleistung mit neu 1/20 statt 1/10 der Leistung zu besteuern. Wir hoffen, dass die Politiker trotz Corona und schwieriger Finanzen dem Anliegen stattgeben werden, damit nicht weiterhin ein „Rentnertourismus“ stattfindet. Leider würden mit der neuen Zürcher Lösung höhere Kapitalleistungen ab 2 Mio. im Vergleich zu anderen Kantonen immer noch stärker besteuert werden und ab 4 Mio. viel stärker, so dass sich für hohe BVG-Bezüge ein Kantonswechsel steuerlich weiterhin lohnen würde. Wir werden Sie informieren, sobald es News gibt.


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